Service für Hallenbau
Bauantragsservice
Für den Bau und Nutzungen von Fertighallen gibt es grundsätzlich
entsprechende Vorschriften und erforderliche Genehmigungen.
In den unterschiedlichen Bauordnungen existieren allerdings auch Ausnahmen, insbesondere für den Bau von Fertiggebäuden. Oft ist es möglich, Fertighallen ohne das entsprechende Bauantragsverfahren zu errichten, da der Bau dieser Gebäude von dieser grundsätzlichen Pflicht größtenteils befreit ist. Hierzu gibt es allerdings bestimmte Kriterien die vorab erfüllt sein müssen. Auskunft darüber können die zuständigen Verwaltungsbehörden geben.

Von Baugenehmigungen befreit sind aber auf jeden Fall alle Fertighallen, die freistehend errichtet werden und nicht über sogenannte Feuerungsanlagen verfügen, welche in forst- und landwirtschaftlichen Unternehmungen eingesetzt werden. Weiterhin gilt dies für Gebäude, die über nur ein Geschoss verfügen und nicht mit einem Keller versehen sind. Auch darf die Gesamtfläche maximal 100 Quadratmeter betragen, und die Überdachung darf 140 Quadratmeter nicht überschreiten. Ein Anbau an bereits vorhandene Gebäude bedarf grundsätzlich einer Genehmigung. Von der Genehmigungspflicht befreit sind auch alle landwirtschaftlich genutzten Fertighallen, sofern die Bauherren diese nachweisen können. Die Grundfläche des Gebäudes bezeichnet den Raum, welcher durch eine Wand oder Stütze geschaffen wird. Die Berechnung erfolgt bis zu den Außenkanten aller Wände. Die Überdachung wird in ihren Ausmaßen ebenso kalkuliert. Hier werden dann auch mögliche Überstände mit einbezogen. In Bezug auf die Erfordernis nur eines einzigen Geschosses darf nur eine Ebene des Gebäudes genutzt werden, ebenso ist eine Unterkellerung bei der Genehmigungsfreiheit nicht möglich.
Bodenplattenservice

Für 2-schiffige Pultdach-Hallen werden individuelle Bodenplattenzeichnungen
nach Bestellung erstellt. Für die Kostenermittlung ist es wichtig,
mitzuteilen das der Bereich um die inneren Stützen verstärkt
wird.
Beim Hallenbau geht im Gegensatz zum herkömmlichen Bau eines Wohnhauses groß zu. Die Arbeit muss im allgemeinen aber schnell erfolgen, und aus diesem Grund gibt es in den letzten Jahrzehnten beim Bau einer Fertighalle oftmals Kombinationen aus Fertigbeton und Stahl. Diese bestehen aus entsprechenden Stahlbaurahmen und Betonelementen, welche den Einbau leichter und auch wesentlich schneller ermöglichen. Beim Bau einer Fertighalle kommen meist Stahlgerüste zum Einsatz. Anbauten, die für die Produktionsstätten, Büros und Sanitärräume gedacht sind, werden aus Beton-Fertigteilen errichtet.
Das bedeutet, das vorgefertigte Bauelemente mit dem Lastkraftwagen zu den Baustellen geliefert werden, wo sie dann mittels Autokränen auf die bereits vorhandenen Bodenplatten oder Betonfundamente Teil für Teil aufbebaut werden. Die Industrieböden stellen die direkten Beläge dar. Nach Aushärtung des Bodens werden schließlich die Dehnungsfugen eingeschnitten. Der äußere Bereich der Fertigteile aus Beton wird im späteren Verlauf verspachtelt und gestrichen. Für diesen Vorgang werden Gerüste um die Fertighalle errichtet, welche dann von Malern und Dachdeckern zur Sicherung gegen Stürze verwendet werden.
Beispiel zur Herstellung der Bodenplatte








Für Ihren Hallenbau werden Bauanleitung und Bauzeichnung kostenlos mitgeliefert.
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Unsere Partnerunternehmen helfen Ihnen gern weiter. | ||||||||
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